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Kosten & Abrechnung

Pflegekasse & Privat.
So wird abgerechnet.

Unterstützung soll verständlich sein. Das gilt auch für die Kosten und die Abrechnung.

Anerkannt nach § 45a SGB XI

Alltagshilfe als Pflegekassenleistung.

Wir sind ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Unsere anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Mit Pflegegrad ist so Unterstützung ohne eigene Zuzahlung möglich – im Rahmen Ihrer Ansprüche und des verfügbaren Budgets.

Pflegekassenleistungen und Abrechnung verstehen →

01 / Pflegekasse

Abrechnung über die Pflegekasse

Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt. Für unsere anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich. Welche Leistung und welches Budget Sie nutzen können, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Vor Beginn klären wir mit Ihnen den vorgesehenen Abrechnungsweg, erforderliche Nachweise und mögliche Eigenanteile. Verfügbare Budgets und eine mögliche Kostenübernahme sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse abstimmen.

02 / Privat

Unterstützung privat nutzen

Sie können unser Angebot auch privat nutzen. Wir besprechen, welche Aufgaben Sie wünschen und in welchem Umfang wir Sie unterstützen sollen.

Die Kosten und mögliche zusätzliche Auslagen vereinbaren wir vor Beginn. Für Grundreinigung und Entrümpelung treffen wir eine gesonderte Vereinbarung.

Zusätzliche Angebote gesondert besprechen

Die Anerkennung nach § 45a SGB XI bezieht sich auf unsere anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie bedeutet keine automatische Kostenübernahme für psychologische Beratung, Grundreinigung oder Messie-Entrümpelungen. Umfang, Kosten und mögliche Abrechnungswege dieser zusätzlichen Angebote klären wir vorab mit Ihnen.

Wenn die private Pflegeperson ausfällt

Verhinderungspflege

Wir unterstützen innerhalb unseres Betreuungs- und Haushaltsangebots, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit.

Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kommt Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 bis 5 infrage, wenn notwendige Ersatzpflege gebraucht wird. Sie kann auch stundenweise genutzt werden. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag. Bereits genutzte Leistungen beeinflussen das verbleibende Budget.

Welche unserer Leistungen in Ihrem Fall darüber abgerechnet werden können, klären wir vorab. Ihre Pflegekasse kann Ihre persönlichen Ansprüche bestätigen.

Informationsstand: 20. Oktober 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Häusliche Pflege, Abschnitt Verhinderungspflege.

Was bedeutet „kostenfrei“ für Sie?

Soweit Ihre Pflegekasse die vereinbarten Leistungen vollständig übernimmt, zahlen Sie dafür nichts selbst. Nicht gedeckte Leistungen oder zusätzliche Auslagen besprechen wir vor der Vereinbarung. Ein Pflegegrad allein bestätigt noch nicht die Erstattung jeder gewünschten Leistung.

Entlastungsbetrag verständlich erklärt

Der Entlastungsbetrag kann für bestimmte Hilfen im Alltag genutzt werden. Das gilt bei häuslicher Pflege auch für Pflegegrad 1. Unser Angebot zur Unterstützung im Alltag ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Ob und wie unsere vereinbarte Unterstützung in Ihrem Fall abgerechnet werden kann, klären wir vorab mit Ihnen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Geprüft am 21. Oktober 2026.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Abrechnung.

Ist Unterstützung mit Pflegegrad kostenfrei möglich?

Mit Pflegegrad kann unsere Unterstützung für Sie kostenfrei sein. Wenn die vereinbarten Leistungen abrechnungsfähig sind, die persönlichen Voraussetzungen vorliegen und das verfügbare Pflegekassenbudget ausreicht, ist Hilfe ohne eigene Zuzahlung möglich. Wir klären das gemeinsam vor Beginn. Mehr zu Kosten und Abrechnung.

Kann ich Ihre Unterstützung privat nutzen?

Ja. Unsere Leistungen sind auch privat nutzbar. Umfang und Kosten vereinbaren wir vor Beginn.

Bieten Sie Verhinderungspflege an?

Wir unterstützen im Rahmen unseres Betreuungs- und Haushaltsangebots, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Ob eine Abrechnung möglich ist, hängt von Ihren Voraussetzungen und dem verfügbaren Budget ab.

Ein erster Schritt, gemeinsam.

Erzählen Sie uns,
was Ihren Alltag
leichter macht.

Für Sie selbst oder für einen Menschen in Ihrer Familie. Wir besprechen, welche Unterstützung zu Ihnen passt.

0201 80665173 ↗info@handinhand-betreuung.de

Brunnenstraße 59
45128 Essen

Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Bochum, Hattingen, Velbert, Heiligenhaus und Ratingen.

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch und Arabisch.

Persönlich. In Ihrem Tempo.

Erstgespräch anfragen

Wir möchten Sie kennenlernen. Name, Pflegegrad und Wünsche sind freiwillig. Nur eine Kontaktmöglichkeit brauchen wir für die Rückmeldung.

Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Ein Vorname genügt. Sie können diese Frage auch überspringen.

Ob für Sie selbst oder einen Angehörigen: Wir hören Ihnen zu.

Besteht bereits ein Pflegegrad?

Angabe zum Pflegegrad (optional)

Das hilft uns, das Gespräch zur Finanzierung vorzubereiten. Für andere Personen bitte nur angeben, wenn Sie zur Einwilligung berechtigt sind. Sonst überspringen Sie die Frage einfach.

Wobei wünschen Sie sich Unterstützung?

Ihre Wünsche (optional · mehrere möglich)

Wählen Sie aus, was gerade zu Ihrem Alltag passt. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

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Wie dürfen wir Sie erreichen?

Hinterlassen Sie eine Telefonnummer oder E-Mail. Gemeinsam klären wir dann, welche Unterstützung passt.

Eine der beiden Angaben reicht.
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Bitte keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder ausführlichen Gesundheitsangaben. Für Angehörige reichen zunächst Ihre eigenen Kontaktdaten. Wir nutzen Ihre Angaben zur Bearbeitung dieser Anfrage. Datenschutzhinweise

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